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Brief 31. Mai 1862**Datum**: 31. Mai 1862 **Nummer**: 2154 **Präsentation**: 4. Juni 1862 **Nummer**: 32 **Vom kürzlich zuständigen Forstamt Kemnath** Gemäß der hohen königlichen Regierungsentschließung vom 22. dieses Monats unter Nummer 14704 wird die Kreiskasse in Regensburg angewiesen, nachdem die Forstrechte der nachstehend aufgeführten Berechtigten mit dem Rechnungsjahr 1861/62 hypotheken- und lastenfrei an das königliche Aerar (Staatskasse) übergegangen sind, die entsprechenden Beträge durch die königliche Kasse an die Empfangsberechtigten auszuzahlen und die entsprechenden Quittungen vom zuständigen königlichen Rentamt einzuziehen.
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Brief 21.Nov.1871 Forstamt RiglasreuthGehorsamster Bericht des R. Försters Felser von Waldershof No. 320 Waldershof, am 21. Nov. 1871 Königliches Forstrevier Nach gepflogener Beratung mit den Forstberechtigten von Rodenzenreuth wegen des Zusammenmachens ihrer Berechtigungs-Aststreu gibt der dortige Bürgermeister zur Nachricht, dass 3–4 Berechtigte gemeinschaftlich ihre Aststreu in Haufen zusammenbringen wollen. Nachdem den Berechtigten von Rodenzenreuth wegen Vereinfachung der Rechnungsstellung das Zugeständnis gemacht worden ist, dass sie die von ihrem Reichtholz abfallenden Ahlstreu persönlich zusammen machen dürfen, wobei eine Verpflichtung auf die Holzhauerinstruktionen nicht beansprucht wird, geht netige Anzeige des Försters nachrichtlich ad acta. Hochachtungsvoll R. Förster Felser Riglesrth. 26/71 XI Ättli SS No. 320, Nra. 26 |
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Brief 27.April 1882Cirkular:
Zur Anmeldung des Bauholzbedarfs der Forstberechtigten für das Jahr 1883
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass ein Termin zur Anmeldung des Bauholzbedarfs für das Jahr 1883 auf Montag, den 8. Mai, morgens 8 Uhr im Forsthaus zu Riglasreuth anberaumt ist. |